Ordination
„Des Arztes höchster und einziger Beruf ist,
kranke Menschen gesund zu machen,
was man Heilen nennt.“
Samuel Hahnemann, Begründer der Homöopathie
(aus „Organon der Heilkunst“, 6. Auflage)
BEHANDLUNG
Zu Beginn steht die Erstanamnese, ein ausführliches Patientengespräch von 1,5 bis 2 Stunden zur Erfassung all Ihrer Beschwerden mit dem Ziel, ein homöopathisches Einzelmittel zu finden, das zu Ihren individuellen Krankheitssymptomen und deren möglichen Auslösern und Hintergründen passt, wie ein Schlüssel zum Schloss.
Behandlung
Zu Beginn steht die Erstanamnese, ein ausführliches Patientengespräch von 1,5 bis 2 Stunden zur Erfassung all Ihrer Beschwerden mit dem Ziel, ein homöopathisches Einzelmittel zu finden, das zu Ihren individuellen Krankheitssymptomen und deren möglichen Auslösern und Hintergründen passt, wie ein Schlüssel zum Schloss.
Ordinationszeiten
Für unverbindliche Anfragen, Terminvereinbarungen oder Verlaufsbeurteilungen erreichen Sie mich telefonisch unter der Telefonnummer
Für das Erstgespräch reserviere ich einen Zeitraum von ca. 2 Stunden.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Termin einzuhalten, informieren Sie mich bitte spätestens 48h vorher. Danach muss ich Ihnen die reservierte Zeit in Rechnung stellen.
Telefonkonsultationen
Im Rahmen einer homöopathischen Behandlung ergeben sich manchmal Situationen, wo eine telefonische Beratung notwendig wird.
In einem solchen Fall rufen Sie mich bitte unter der Telefonnummer +43 660 280 73 78 an und hinterlassen bitte Name, Telefonnummer und Grund des Anrufes auf dem Anrufbeantworter (bitte keine SMS). Ich rufe Sie dann so bald wie möglich zurück und hoffe, dass Sie Verständnis für diesen Rückruf-Modus haben, zumal ich während eines Patientengespräches nicht gestört werden möchte.
Sollte es vonseiten meiner zeitlichen Verfügbarkeit möglich sein, dann kann auch ein persönliches Akutgespräch (für denselben oder den nächsten Tag) vereinbart werden. Telefonische Folgegespräche werden wie persönliche Konsultationen in Rechnung gestellt.
Honorar
Die Verrechnung erfolgt nach entstandenem Zeitaufwand entsprechend eines festgelegten Stundensatzes. Genauere Auskünfte erhalten Sie gerne bei mir unter der Telefonnummer +43 660 280 73 78.
Am kostenintensivsten ist das Erstgespräch, welches mit Nachbearbeitungszeit in etwa 2–4 Stunden in Anspruch nimmt. Die Folgekosten sind wesentlich niedriger, da Folgekonsultationen in der Regel kürzer und meist in größeren zeitlichen Abständen erfolgen.
Auf eine Behandlungsdauer von zwei Jahren gerechnet betragen die Kosten für die homöopathische Behandlung einer chronischen Erkrankung (für Arzt und Arzneien) durchschnittlich meist etwa 25–35 Euro pro Monat.
Eine homöopathische Behandlung wird von der Krankenkasse nicht vergütet. Rückerstattet werden lediglich Behandlungen wie z.B. Ordination, Visite, therapeutische Aussprache, Blutabnahme, etc. Da ich als Wahlärztin keinen Vertrag mit der Krankenkasse habe, kann ich nicht direkt mit der Kasse verrechnen. Sie haben aber die Möglichkeit, Ihre Honorarnote gemeinsam mit der Zahlungsbestätigung bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung einzureichen. Je nach Krankenkasse wird ein Betrag zwischen 5 und 30 Euro zurückerstattet.
Sie können eine Honorarrückerstattung bei Ihrer Krankenkasse online beantragen oder direkt bei den Krankenkassenstellen abgeben. Bei Rückerstattungsschwierigkeiten wenden Sie sich bitte an die Patienten-Servicestelle der Ärztekammer für NÖ.
Sollten Sie privat versichert sein, erkundigen Sie sich, ob auch alternative Heilmethoden gedeckt sind. Es werden dann jene Kosten gezahlt, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden. Besonders bei Kindern zahlt sich ein Abschluss einer solchen Zusatzversicherung aus, da diese doch häufiger an akuten Krankheiten leiden und die Versicherungsbeiträge geringer sind.
Behandlung
Zu Beginn steht die Erstanamnese, ein ausführliches Patientengespräch von 1,5 bis 2 Stunden zur Erfassung all Ihrer Beschwerden mit dem Ziel, ein homöopathisches Einzelmittel zu finden, das zu Ihren individuellen Krankheitssymptomen und deren möglichen Auslösern und Hintergründen passt, wie ein Schlüssel zum Schloss.
Ordinationszeiten
Für unverbindliche Anfragen, Terminvereinbarungen oder Verlaufsbeurteilungen erreichen Sie mich telefonisch unter der Telefonnummer
Für das Erstgespräch reserviere ich einen Zeitraum von ca. 2 Stunden.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Termin einzuhalten, informieren Sie mich bitte spätestens 48h vorher. Danach muss ich Ihnen die reservierte Zeit in Rechnung stellen.
Im Rahmen einer homöopathischen Behandlung ergeben sich manchmal Situationen, wo eine telefonische Beratung notwendig wird.
In einem solchen Fall rufen Sie mich bitte unter der Telefonnummer
+43 660 280 73 78
an und hinterlassen bitte Name, Telefonnummer und Grund des Anrufes auf dem Anrufbeantworter (bitte keine SMS). Ich rufe Sie dann so bald wie möglich zurück und hoffe, dass Sie Verständnis für diesen Rückruf-Modus haben, zumal ich während eines Patientengespräches nicht gestört werden möchte.
Sollte es vonseiten meiner zeitlichen Verfügbarkeit möglich sein, dann kann auch ein persönliches Akutgespräch (für denselben oder den nächsten Tag) vereinbart werden. Telefonische Folgegespräche werden wie persönliche Konsultationen in Rechnung gestellt.
Die Verrechnung erfolgt nach entstandenem Zeitaufwand entsprechend eines festgelegten Stundensatzes. Genauere Auskünfte erhalten Sie gerne bei mir unter der Telefonnummer +43 660 280 73 78.
Am kostenintensivsten ist das Erstgespräch, welches mit Nachbearbeitungszeit in etwa 2–4 Stunden in Anspruch nimmt. Die Folgekosten sind wesentlich niedriger, da Folgekonsultationen in der Regel kürzer und meist in größeren zeitlichen Abständen erfolgen.
Auf eine Behandlungsdauer von zwei Jahren gerechnet betragen die Kosten für die homöopathische Behandlung einer chronischen Erkrankung (für Arzt und Arzneien) durchschnittlich meist etwa 25–35 Euro pro Monat.
Eine homöopathische Behandlung wird von der Krankenkasse nicht vergütet. Rückerstattet werden lediglich Behandlungen wie z.B. Ordination, Visite, therapeutische Aussprache, Blutabnahme, etc. Da ich als Wahlärztin keinen Vertrag mit der Krankenkasse habe, kann ich nicht direkt mit der Kasse verrechnen. Sie haben aber die Möglichkeit, Ihre Honorarnote gemeinsam mit der Zahlungsbestätigung bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung einzureichen. Je nach Krankenkasse wird ein Betrag zwischen 5 und 30 Euro zurückerstattet.
Sie können eine Honorarrückerstattung bei Ihrer Krankenkasse online beantragen oder direkt bei den Krankenkassenstellen abgeben. Bei Rückerstattungsschwierigkeiten wenden Sie sich bitte an die Patienten-Servicestelle der Ärztekammer für NÖ.
Sollten Sie privat versichert sein, erkundigen Sie sich, ob auch alternative Heilmethoden gedeckt sind. Es werden dann jene Kosten gezahlt, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden. Besonders bei Kindern zahlt sich ein Abschluss einer solchen Zusatzversicherung aus, da diese doch häufiger an akuten Krankheiten leiden und die Versicherungsbeiträge geringer sind.